Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Versteigerung sind nur Personen berechtigt, die über unsere Homepage www.easyauktion.at alle notwendigen Pflichtfelder ausgefüllt haben. Mit der Anmeldung zur Versteigerung erkennen diese Personen die Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen der Firma Hofbauer, im Folgenden kurz "Versteigerer" genannt, ausdrücklich und durch Teilnahme an der Versteigerung auch schlüssig an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Versteigerer oder mit dessen Auftraggeber zustande kommt.

2. Ausschließung und Ablehnung von Bietern/ Recht von Drittbietern

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Bieter und Kaufinteressierte ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Versteigerung auszuschließen bzw. zur Versteigerung nicht zuzulassen. Erfolgt das Gebot einer Person in Vertretung einer Gesellschaft oder eines Dritten, so haftet der Bieter für übernommene Verpflichtungen solidarisch.

3. Auktions- und Gebotsbedingungen

Der Versteigerer bestimmt den Versteigerungstermin, Versteigerungsort sowie die Reihenfolge der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände. Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen und die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen.

Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder ebenso nur unter Vorbehalt für bis zu 7 Werktagen erfolgen. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende. Von einem einmal abgegebenen Gebot kann ein Bieter nicht mehr zurücktreten.

4. Zuschlagspreise

Die zugeschlagenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich eines Aufgeldes ( Versteigerungsprovision von 15 % ) plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kaufpreises und des Aufgeldes. Differenzbesteuerte Objekte werden im Katalog gesondert ausgewiesen.

5. Zuschlagspreis versteht sich ab Standort

Der Preis für jeden Gegenstand versteht sich ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins haftet der Käufer für die Folgekosten. ( Demontage, Auslagerung und Lagerkosten etc....) Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Erstehers.

6. Gewährleistung auf gekaufte Gegenstände

Die Bieter nehmen zur Kenntnis, dass die Versteigerungsobjekte in dem Zustand verkauft werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass keinerlei Gewähr für die Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände seitens des Versteigerers übernommen wurde. Alle Angaben über technische Daten, Zubehör, Maße, Gewichte, Baujahr, Kilometerstand und Betriebsstunden sind unverbindlich, die Auflistung der Objekte erfolgt sorgfältig und nach bestem Wissen. Der Ersteher hat wegen eines Mangels der veräußerten Sache keinen Anspruch auf Gewährleistung, daher empfehlen wir unbedingt den Besichtigungstermin wahrzunehmen. Die Versteigerungsobjekte werden entweder im eigenen Namen und auf eigene Rechnung oder im Namen und für die Rechnung der jeweiligen Eigentümer versteigert.

7. Übergang Haftung von Kaufgegenständen

Mit Zuschlagserteilung gilt das Versteigerungsobjekt an den Käufer übergeben. Somit geht auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer über. Dies betrifft auch die Zubehörteile. Das Eigentumsrecht geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

8. Ausfolgung von Kaufgegenständen

Eine Ausfolgung der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Diese hat sofort nach Erhalt der Rechnung per E-Mail oder am Abholtag in bar zu erfolgen. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei Demontage und Abtransport auf Kosten und Risiko des Ersteigerers zu erfolgen hat. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport wem auch immer entstehen, haftet der Käufer. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Der Käufer haftet dem Versteigerer für alle Schäden durch die Nichtbefolgung.

9. Regeln für nicht bezahlte Rechnungsbeträge

Wird vom Meistbietenden der zu zahlende Kaufpreis nicht innerhalb der angegebenen Frist erlegt, so hat der Versteigerer das Recht die zugeschlagenen Gegenstände im Nachverkauf oder bei einer anderen Auktion anzubieten. Der erste Käufer wird dabei nicht zugelassen. Dieser bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

10. Besichtigung

Für Unfälle während der Besichtigung wird keine Haftung übernommen. Es herrscht generelles Rauchverbot. Die Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen ist nur nach Absprache und im Beisein des Versteigerungspersonals möglich, ansonsten ist dies strengstens untersagt. Die Beschreibung der Objekte erfolgt nach bestem Wissen, es besteht jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit der technischen Daten oder Maße. Es ist deshalb ratsam den Besichtigungstermin wahrzunehmen um die Versteigerungsobjekte zu begutachten. Kataloginhalte in Fremdsprachen stellen lediglich Hilfsübersetzungen dar. Für die Richtigkeit der Übersetzungen übernimmt der Versteigerer keine Haftung.

11. Verkaufsberechtigung im Namen des Auftraggebers

Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.

12. Rechnungsprüfung

Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst nahe kommt.

14. Datenschutz - Werbemassnahmen

Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zum Zwecke der Information über künftige Auktionen oder Verkäufe gespeichert. Diese Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Easyauktion verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben!

15. Allgemeines

Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer vollinhaltlich.

16. Gerichtsstand

Für jegliche Streitigkeiten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand A- 3100 St.Pölten.